Seit dem 19. April gilt:

a. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum;

b. Sportaktivitäten, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum,, die von Einzelpersonen oder in Gruppen bis zu 15 Personen mit Jahrgang 2000 oder älter ausgeübt werden: